Hier finden Sie einen Vordruck zum Herunterladen. Sie können den Vordruck ausdrucken und händig ausfüllen oder direkt am Laptop / Computer ausfüllen und im Anschluss drucken.
Vorgehen bei Krankheit des Kindes:
- Ihr Kind muss bis 8 Uhr in der Schule telefonisch (03529/512266) entschuldigt werden.
- Ab dem 3. Krankheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgeben werden.
- In begründeten Verdachtsfällen kann eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden.
Weitere Informationen:
Schulbesuchsordnung vom 12. August 1994 (SächsGVBl. S. 1565), die durch die Verordnung vom 4. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 66) geändert worden ist.